Berufliche Weiterbildung zum/zur "Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte" - Orientierung und Mobilität

Siegel Weiterbildung Hamburg

Beginn: Herbst 2020

Seit 1980 bietet das Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.V. berufliche Weiterbildungen zum/zur Rehabilitationslehrer/in für Blinde und Sehbehinderte - Orientierung und Mobilität - in Hamburg an. Seit 2007 sind wir eine geprüfte Weiterbildungseinrichtung.

Ihr erfolgreicher Abschluss wird anerkannt vom

  • Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.,
  • Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen/innen e.V. und
  • Berufsverband der Rehabilitationslehrer/-innen für Blinde und Sehbehinderte e.V..

Mit diesem Abschluss sind Sie ein anerkannter Leistungserbringer und können mit den verschiedenen Kostenträgern (wie beispielsweise den Krankenkassen) Ihre Leistungen abrechnen.

Tätigkeiten

Rehabilitationslehrer/-innen (Orientierung und Mobi­lität) vermitteln eine Reihe von Fertig­keiten, die für die selbständige und sichere Teilnahme am Straßenverkehr wichtig sind. Zu diesen Fer­tigkeiten gehören die Grundelemente der Orien­tierung unter Anwendung aller verblie­benen Sinne, der Umgang mit sehender Begleitung, die wirksame Handhabung von Hilfsmitteln wie dem Langstock, das Vertraut machen mit Räumen und Gebäuden, das sichere Überqueren von Straßen und die Benut­zung öffentlicher Verkehrsmittel.

Voraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss
  • Abgeschlossene mindest. dreijährige Berufsausbildung in einem der folgenden Berufsfelder: Pädagogik / Soziales oder Gesundheit / Medizin / Therapie
  • In Einzelfällen können auch Personen mit anderen Berufsausbildungen teilnehmen
  • physische und psychische Belastbarkeit

NEU: Der erfolgreiche Abschluss des interdisziplinären Grundlagenmoduls.

Dauer / Ort

41 Wochen

 

Der Unterricht findet vornehmlich in unseren Seminarräumen, teils aber auch im öffentlichen Bereich (wie öffentlichen Gebäuden, im Straßenverkehr oder im öffentlichen Personennahverkehr) statt.

Die Weiterbildung erfolgt im Vollzeitunterricht: Mo – Fr. 08:30 bis 18:00 Uhr

Kosten

Gebühr:  € 24.000,00 (Endpreis). Um die finanzielle Belastung von Privatzahlern zu reduzieren, werden derzeitig Fördergelder beantragt. Ziel ist es, die Eigenbeteiligung auf ein monatliches Schulgeld in Höhe von 350,00 € zu reduzieren.

Informationen hierzu auf Anfrage.

 

Hinzu kommen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (öffentlicher Nahverkehr) und Lernmaterialien.

Ziel

Anmerkung: Bevor Sie mit dieser Weiterbildung beginnen können, müssen Sie erfolgreich an einem Grundlagenmodul teilgenommen haben. Dieses wird in regelmäßigen Abständen in Deutschland, Österreich und der Schweiz berufsbegleitend angeboten. In dem Grundlagenmodul wird  interdisziplinäres Basiswissen vermittelt, u.a. aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pädagogik und Rehabilitation. Das Grundlagenmodul umfasst mindestens 22 Präsenztage und kann in ca. einem Jahr absolviert werden.

Ansprechpartner in Deutschland ist: Sabine Lauber-Pohle (Philipps-Universität Marburg); Tel.: 0049 (0) 6421 282 30 29; Email: grip-bs@staff.uni-marburg.de

Sollten Sie über Vorleistungen (Aus-, Weiter- oder Fortbildungen) verfügen, können Sie diese anerkennen lassen. Wir beraten Sie gern.)

 

Die spezifische Weiterbildung im Bereich Orientierung und Mobilität baut auf den Kenntnissen des Grundlagenmoduls auf. Das Ziel dieser Weiterbildung ist, Sie zu einer fertigkeits­analy­ti­schen Denk‑ und Arbeitsweise zu befähigen, die es Ihnen ermöglicht, sehbeeinträchtigten Schulungsteilnehmern Techniken im Bereich der selb­stän­digen Fortbewegung zu vermitteln, die ohne das Sehen bzw. mit einge­schränktem Sehvermögen durchführbar sind. Ein wesent­licher Teil der Weiterbildung besteht darin, diese Tech­niken unter der Augenbinde bzw. Si­mulations­brillen zu erarbei­ten. Sie werden befähigt, individuelle Schulungsprogramme entsprechend der Fä­hig­keiten und Be­dürf­nis­se der Klienten zu erstellen und anzupassen. Die Lehr­in­halte werden durch eine mehr­mo­na­tige Lehr­praxis er­gänzt, in der Sie mit blinden und sehbehinderten Menschen unter Begleitung von Fachkräften arbeiten. In diesem Abschnitt der Weiterbildung werden Sie die notwendigen Er­fah­rungen für Ihre spä­tere eigen­verantwortliche Tätigkeit sammeln.

 

Inhalte / Methodik

Erster Abschnitt der Weiterbildung – Orientierung und Mobilität

 

  • Praktischer Teil:

 

  1. Eigenerfahrung unter Simulationsbrille und Augenbinde im Einzelunterricht.
  2. Beobachten, wenn ein anderer Teilnehmer in der Eigenerfahrung ist.
  3. Übernehmen der Lehrerolle, wenn ein anderer Teilnehmer in der Eigenerfahrung ist.
  4. Selbstständiges Entwickeln von Techniken / Vorgehensweisen
    1. Durchführen von Übungslehrproben (Teachbacks). Diese werden auf Video aufgenommen und gemeinsam ausgewertet.
    2. Selbständiges Erarbeiten von Unterrichtssequenzen

     

    • Theoretischer Teil:

     

    1. Theorie des Unterrichtens von O&M
    2. Schulungen mit verschiedenen Klientengruppen
    3. Hilfsmittelkunde

     

    • Hospitation sowie Expertenbefragungen /-gespräche unter gezielten Fragestellungen; Einstieg in den Unterricht in O&M mit sehbehinderten und blinden Menschen

     

    1. Hospitation
    2. Expertenbefragungen
    3. Unterrichten von Einzelinhalten
    4. Fallbesprechungen

     

Zweiter Abschnitt der Weiterbildung (Lehrpraxis)

 

Zu erbringende Leistungen im zweiten Abschnitt der Weiterbildung (Lehrpraxis)

 

Die Zulassung zur Lehrpraxis setzt den erfolgreichen Abschluss des ersten Abschnittes der Weiterbildung voraus.

 

  • Unterrichten von blinden und sehbehinderten Menschen. Es werden zwei praktische Prüfungen (Lehrproben) durchgeführt. Mindestleistung: Note 4
  • Anfertigen einer schriftlichen Abschlussarbeit. Mindestleistung: mit Erfolg

 

Alle Prüfungen können einmal wiederholt werden.

Lehrpersonal

Unsere Weiterbildungskurse zeichnen sich durch eine sehr hohe Qualität sowie eine starke Praxisnähe aus. Ein wichtiger Faktor ist die gute Mischung im Lehrpersonal. Das Team besteht aus:

 

  • jungen Kollegen / Kolleginnen, die noch einen nahen Bezug zu ihrer eigenen Weiterbildung haben, aber bereits mindestens über ein Jahr Berufserfahrung (in Vollzeit) verfügen
  • Kollegen / Kolleginnen, die über eine langjährige Berufserfahrung verfügen – als IRIS Mitarbeiter oder als Freiberufler
  • Kollegen / Kolleginnen, die bereits seit vielen Jahren in der beruflichen Weiterbildung tätig sind
  • einer langjährigen, aber immer noch begeisterten Weiterbildungsleitung, die stets interessiert ist, die Kurse mit ihrem Team erneut zu reflektieren und weiterzuentwickeln

 

Jedes Teammitglied ist zeitgleich zu der Arbeit in den Kursen weiterhin als Rehabilitationslehrer/in für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung tätig und bringt seine Bilder, seine Erfahrungen und (neuen) Kenntnisse aus der eigenen Praxis direkt in die Weiterbildung ein.

Des Weiteren werden einige Unterrichtsfächer von externen Fachkräften erteilt. Sie ergänzen das IRIS Team und stehen Ihnen ebenso als Experten gern zur Verfügung.

 

 

Prüfungen

Prüfungen im ersten Abschnitt der Weiterbildung

 

 

Schriftliche Prüfungen werden in folgenden Fächern durchgeführt:

  • Theorie der Vermittlung O&M. Mindestleistung: Note 4

 

Eine praktische Prüfung wird in folgendem Fach durchgeführt:

  • Vermittlung O&M (Lehrprobe 1 und Lehrprobe 2)

 

 

Zu erbringende Leistungen im zweiten Abschnitt der Weiterbildung (Lehrpraxis)

Die Zulassung zur Lehrpraxis setzt den erfolgreichen Abschluss des ersten Abschnittes der Weiterbildung voraus.

  • Unterrichten von blinden und sehbehinderten Menschen. Es findet eine Prozessbeurteilung durch die begleitenden Fachkräfte statt. Mindestleistung: mit Erfolg
  • Anfertigen einer Projektarbeit: Bei der Projektarbeit handelt es sich beispielsweise um das Entwickeln und Erstellen von speziellen Unterrichtsmaterialien, Modellen oder Präsentationen, die im späteren Praxisfeld eingesetzt werden sollen. Mindestleistung: mit Erfolg

 

Alle Prüfungen können einmal wiederholt werden.

Abschluss

Sind alle genannten Prüfungen bestanden bzw. Leistungen erbracht, wird ein Zeugnis ausgehändigt. Dieses Zeugnis ist die Voraussetzung, um als Rehabilitationslehrer/in für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung – Orientierung und Mobilität anerkannt zu werden.

Berufslage

Als anerkannter Leistungserbringer besteht für Sie die Möglichkeit, freiberuflich zu arbeiten. In diesem Fall rechnen Sie Ihre Leistungen direkt mit den verschiedenen Kostenträgern (wie beispielsweise den Krankenkassen) ab.

Sie haben ferner die Möglichkeit im Angestelltenverhältnis tätig zu sein.

Rehabilitationslehrer/innen für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung werden beispielsweise von Blinden- und Sehbehindertenschulen, entsprechenden Internaten, Vorschul-einrichtungen, Rehabilitationszentren, Berufsförderungs­werken oder Blinden‑ und Sehbehinderten­vereinen beschäftigt.

Ein Bedarf an Rehabilitationslehrer/innen war in Deutschland stets gegeben. Da nun die ersten Kollegen und Kolleginnen aus der „Gründerzeit“ in den Ruhestand gehen, ist die Berufslage „gut“ bis „sehr gut“

Aufnahme

WICHTIG:

Auch wenn Sie noch gar nicht für das Grundlagenmodul angemeldet sein sollten - warten Sie nicht mit Ihrer Bewerbung. Melden Sie sich jetzt bei uns mit dem folgenden Bewerbungsformular für die „Weiterbildung zum/zur Rehabilitationslehrer/in – Orientierung und Mobilität“ an. Die Nachfrage ist groß.

Die Zahl der Weiterbildungsplätze ist auf 6 Personen begrenzt ist. Nach Erhalt der vollständigen Bewerbungsunterlagen wird ein Termin für ein Bewerbungsgespräch vereinbart. Die Bewerbungsunterlagen sowie das Bewerbungsgespräch bilden die Grundlage für unsere Entscheidung, wer in die Weiterbildung aufgenommen wird.